§ 97 ABGB
§ 382e EO
Der Anspruch nach § 97 ABGB iVm § 382e EO umfasst nicht die Bezahlung der Kosten für Strom und Gas einer Wohnung (in casu: Einfamilienhaus).
§ 97 ABGB
§ 382e EO
Der Anspruch nach § 97 ABGB iVm § 382e EO umfasst nicht die Bezahlung der Kosten für Strom und Gas einer Wohnung (in casu: Einfamilienhaus).