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Entscheidungen in Übersicht EÜ207 (RZ 2003, 214)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 214 Heft 9 v. 1.9.2003

§ 1325 ABGB

Die Kosten der Anschaffung eines Computers kommen als solche "vermehrter Bedürfnisse" in Betracht, dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Computer benötigt wird, um dem Geschädigten eine Kommunikation mit seiner Umwelt zu ermöglichen oder wesentlich zu erleichtern (Hier: nahezu gänzliche Querschnittlähmung vom Hals abwärts).

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