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Entscheidungen in Übersicht EÜ208 (RZ 2003, 214)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 214 Heft 9 v. 1.9.2003

Art 5 Z 1 EuGVÜ

Art 5 Z 2 LGVÜ

Die von Art 5 Z 1 EuGVÜ vorausgesetzte vertragliche Beziehung muss zwischen den Streitparteien bestehen. Ein Vertrag, der Schutzwirkungen zugunsten eines Dritten entfaltet, kann zur Annahme einer vertraglichen Beziehung iSd Art 5 Z 1 EuGVÜ in Ansehung dieses Dritten nicht genügen und fällt demnach nicht unter diese Zuständigkeitsbestimmung.

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