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Entscheidungen in Übersicht EÜ239 (RZ 2003, 257)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 257 Heft 11 v. 1.11.2003

§ 187 ZPO

Hat das Gericht in verbundenen Rechtssachen getrennte Entscheidungen gefällt und zu verschiedenen Zeiten zugestellt, dann laufen die Rechtsmittelfristen jeweils ab den Zustellungsdaten gesondert, auch wenn die Trennung der Verfahren nicht ausdrücklich beschlossen wurde.

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