§ 16 Abs 8 MRG
§ 37 Abs 3 Z 13 MRG
Ein Zwischenfeststellungsantrag, der auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung abzielt, muss innerhalb der Fallfrist des § 16 Abs 8 MRG gestellt werden, wenn es sich um die erstmalige "Anfechtung" einer Mietzinsvereinbarung handelt.