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Entscheidungen in Übersicht EÜ232 (RZ 2003, 234)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 234 Heft 10 v. 1.10.2003

Art 6 Abs 3 lit c MRK

§ 40 Abs 1 StPO

Gegen die Verfassungskonformität des § 40 Abs 1 StPO bestehen keine Bedenken, weil das durch Art 6 Abs 3 lit c MRK garantierte Recht, den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl zu erhalten, nicht absoluter Natur, sondern nur durch das Recht des Staates beschränkt ist, das Auftreten von Verteidigern vor den Gerichten gesetzlich zu regeln.

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