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Entscheidungen in Übersicht EÜ231 (RZ 2003, 234)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 234 Heft 10 v. 1.10.2003

§ 71 Abs 1 StPO

§ 72 StPO § 74 Abs 3 StPO

Mit Stattgebung einer Befangenheitsanzeige (oder auch einer Ablehnung durch einen Beteiligten) eines Richters wird eine zwar nicht von der Nichtigkeitssanktion des § 71 Abs 1 StPO erfasste, aber sonst gleichrangig an die Seite der Ausschließungsgründe tretende Gegebenheit geschaffen (§ 72 Abs 1 StPO), sodass der Richter in der betreffenden Strafsache durch einen anderen zu ersetzen ist (vgl § 74 Abs 3 StPO) und sich insoweit aller gerichtlichen Handlungen zu enthalten hat.

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