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Verbotene Einlagenrückgewähr, Wesentlichkeit und Nichtigkeit von Jahresabschlüssen

RechnungswesenA. Univ.-Prof. StB Dr. Erich Pummerer/Ass.-Prof. Dr. Marcel Steller/Alexander Moßhammer, MSc Universität InnsbruckRWZ 2018/46RWZ 2018, 245 Heft 7 und 8 v. 8.8.2018

Die Judikatur des OGH zur verbotenen Einlagenrückgewähr hat sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Das Verbot der Einlagenrückgewähr dient vorwiegend dem Gläubigerschutz. Ein Verstoß gegen Regeln, die überwiegend dem Gläubigerschutz dienen, führt zur Nichtigkeit eines bereits festgestellten Jahresabschlusses. Für Wesentlichkeitsüberlegungen besteht bei einer verbotenen Einlagenrückgewähr vor dem Hintergrund des Gläubigerschutzes keine Grundlage, wenn der unternehmerische Ermessensspielraum eklatant überschritten wurde.

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