Die GmbH & Co KG kann das Auseinandersetzungsguthaben an einen ausscheidenden Gesellschafter aus alinearer Gewinnausschüttung oder unter analoger Einhaltung der GmbH-rechtlichen Kapitalerhaltungsvorschriften leisten.
OGH 21. 11. 2017, 6 Ob 161/17w
Die GmbH & Co KG kann das Auseinandersetzungsguthaben an einen ausscheidenden Gesellschafter aus alinearer Gewinnausschüttung oder unter analoger Einhaltung der GmbH-rechtlichen Kapitalerhaltungsvorschriften leisten.
OGH 21. 11. 2017, 6 Ob 161/17w