Im gesellschaftsrechtlichen Schrifttum ist umstritten, ob der Abschluss einer D&O-Versicherung auf Kosten der Gesellschaft zu einem Vergütungsbestandteil für die versicherten Organmitglieder (Vorstand/Geschäftsführung und ggf Aufsichtsrat) führt oder nicht, was unterschiedliche Folgen für die Organzuständigkeit bei Abschluss bzw Genehmigung der D&O-Versicherung hat. Um dieses Hauptthema kreisen einige andere gesellschaftsrechtliche Fragen.