Bürgschaften kommt in der Unternehmenspraxis eine hohe Bedeutung zu.1) Die bilanzielle Behandlung wirft allerdings - nicht zuletzt aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten - rechnungslegungsnormübergreifend sowohl auf der Ansatz- als auch auf der Bewertungsebene eine Reihe an Fragen auf, deren "richtige" Lösung in der - wenn auch spärlichen - Literatur zur Thematik der Bürgschaftsbilanzierung bzw der Bilanzierung von Finanzgarantien allgemein zum Teil kontrovers diskutiert wird.2) So zeigt sich im Anwendungsbereich der IFRS bereits die Bestimmung der konkret relevanten Bilanzierungsvorschriften für Finanzgarantien (IAS 37, IAS 39, IFRS 4) problembehaftet und zum Teil nicht abschließend geklärt.3) Im UGB fehlen demgegenüber mit den IFRS vergleichbare Bilanzierungsvorschriften für Finanzgarantien gänzlich.