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Begutachtungsentwurf des RÄG 2014 - Neuerungen für den Einzel- und Konzernabschluss nach UGB

RechnungswesenDr. Matthias Petutschnig/Mag. Barbara SchallmeinerRWZ 2014/73RWZ 2014, 330 Heft 11 v. 26.11.2014

Aufgrund der im Juni 2013 veröffentlichten neuen Bilanzrichtlinie1)1)Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 6. 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates; in der Folge "Bilanzrichtlinie" genannt. ist bis 20. 7. 2015 eine Änderung des UGB notwendig. Im September 2014 veröffentlichte das Bundesministerium für Justiz (BMJ) den Begutachtungsentwurf für das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), mit dem neben der Umsetzung der Bilanzrichtlinie ua auch das Bilanzrecht insgesamt modernisiert und ein weiterer Schritt zur Annäherung der Rechnungslegungsvorschriften des UGB und der steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften getan werden soll.2)2)Vgl Erläuterungen zum RÄG 2014 BegE (ErlBegE) Allgemeiner Teil. In diesem Beitrag werden die im RÄG 2014 BegE vorgeschlagenen Änderungen des UGB3)3)§§ in der vom RÄG 2014 BegE vorgeschlagenen Fassung werden in der Folge mit UGB-E gekennzeichnet. und ihre wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung im Einzelabschluss sowie die wesentlichsten Änderungen für Konzernabschlüsse nach UGB dargestellt und analysiert.

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