§ 81 GmbHG (Verbot des Erwerbs eigener Anteile) steht aus Sicht einer österreichischen GmbH nicht dem Erwerb deren Geschäftsanteile durch eine (deutsche) Kommanditgesellschaft entgegen, an der die GmbH als Arbeitsgesellschafterin (ohne Anteil am Vermögen) beteiligt ist. Die Entscheidung lässt offen, ob diese Gestaltung auch bei einer österreichischen GmbH & Co KG zulässig ist.1)
OGH 17. 9. 2014, 6 Ob 185/13v