Der Beitrag behandelt die Frage, ob für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verbindlichkeitsrückstellung erfüllt sind.
Beispiel und Frage
Der Jahresabschluss der X-GmbH
ist aufgrund des § 268 Abs 1 Satz 1 UGB prüfungspflichtig