Seit dem URÄG 2008 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Aufstellung eines Corporate Governance-Berichtes verpflichtet. In diesem Bericht soll sich das Unternehmen zu einem Corporate Governance Kodex bekennen, etwaige Regelabweichungen und deren Begründung möglichst nachvollziehbar darlegen und ergänzende Informationen, bspw zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, veröffentlichen. Der zunehmenden Bedeutung der Corporate Governance folgend wurden im letzten Jahrzehnt sowohl Kodexrevisionen als auch gesetzliche Änderungen vorgenommen. Im Rahmen der vorliegenden empirischen Untersuchung werden die aktuelle Praxis des Corporate Governance Reporting im Prime Market der Wiener Börse und deren Entwicklung im Zeitverlauf analysiert.