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Auflockerung der Satzungsstrenge bei der nicht börsenotierten Aktiengesellschaft - Aufnahme eines Vorkaufsrechts in die Satzung

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2013/72RWZ 2013, 283 Heft 9 v. 24.9.2013

Bei einer nicht börsenotierten Aktiengesellschaft ist eine Satzungsbestimmung über ein Vorkaufsrecht der Aktionäre für den Fall der Veräußerung von Aktien zumindest bei gem § 62 Abs 2 AktG vinkulierten Aktien zulässig.

OGH 8. 5. 2013, 6 Ob 28/13f

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