Bei einer nicht börsenotierten Aktiengesellschaft ist eine Satzungsbestimmung über ein Vorkaufsrecht der Aktionäre für den Fall der Veräußerung von Aktien zumindest bei gem § 62 Abs 2 AktG vinkulierten Aktien zulässig.
OGH 8. 5. 2013, 6 Ob 28/13f
Bei einer nicht börsenotierten Aktiengesellschaft ist eine Satzungsbestimmung über ein Vorkaufsrecht der Aktionäre für den Fall der Veräußerung von Aktien zumindest bei gem § 62 Abs 2 AktG vinkulierten Aktien zulässig.
OGH 8. 5. 2013, 6 Ob 28/13f