Der Beitrag behandelt die Frage, ob bei Weiterzahlung von Bezügen ohne Arbeitsverpflichtung eine Drohverlustrückstellung gebildet werden muss und wie sich ein Konkurrenz- und Tätigkeitsverbot auf diese Rückstellung auswirkt.
Beispiel und Frage
Die X-GmbH will sich von ihrem Geschäftsführer trennen. Aufgrund des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers bestehen folgende Möglichkeiten: