Nicht steuerbefreite Zuschüsse Dritter für Anlageinvestitionen stellen (steuerbare und steuerpflichtige) Betriebseinnahmen dar, es sei denn, es liegen Gegenleistungsbeziehungen in Form von Dauerschuldverhältnissen vor, die durch kontinuierliche Leistungserbringung gekennzeichnet sind und zur Gewinnrealisierung zeitraumbezogen nach Maßgabe der Leistungserbringung führen.