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Konzernabschlussprüfer bei der Privatstiftung

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2009/60RWZ 2009, 206 Heft 7 und 8 v. 21.8.2009

Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Privatstiftung sind prüfungspflichtig.

Der Stiftungsprüfer muss ggf auch die Funktion des Konzernabschlussprüfers der Privatstiftung übernehmen; die Bestellung eines vom Stiftungsprüfer verschiedenen Konzernabschlussprüfers ist nicht zulässig.

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