vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Praktische Fragen im Zusammenhang mit der Aktivierung von Fremdkapitalkosten nach dem überarbeiteten IAS 23

RechnungswesenWP/StB Dr. Aslan Milla, StB Mag. Beate ButolloRWZ 2009/61RWZ 2009, 209 Heft 7 und 8 v. 21.8.2009

Ab dem 1. 1. 2009 sind Fremdkapitalkosten bei der Anschaffung und Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten zwingend zu aktivieren.1)1)Der überarbeitete Standard IAS 23 "Fremdkapitalkosten" wurde vom IASB am 29. 3. 2007 verabschiedet und noch rechtzeitig vor Inkrafttreten von der EU am 10. 12. 2008 anerkannt. Er gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. 1. 2009 beginnen (IAS 23R.29). In diesem Zusammenhang sind auch die Übergangsregelungen des IAS 23R.27 f zu beachten, vgl Kapitel 3. Das zuvor bestehende Wahlrecht zur Aufwandserfassung oder Aktivierung von Fremdkapitalkosten wurde im Zuge der Überarbeitung des IAS 23 im März 2007 gestrichen. Auch wenn das Konzept zur Erfassung von Fremdkapitalkosten grundsätzlich schlüssig ist und die Eliminierung des Wahlrechts zu einer besseren Vergleichbarkeit von Unternehmensabschlüssen in Zukunft führen wird, kann die praktische Umsetzung des neuen IAS 23 Unternehmen vor Probleme bei der Bilanzierung stellen. Ziel des Artikels ist es, in ausgewählten Bereichen auftretende Probleme zu erläutern und Lösungswege für die Praxis aufzuzeigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte