Investitionszuschüsse, die dem Zeitpunkt der Investition nachgelagert sind, führen ggf zu differenten unternehmens- und steuerrechtlichen Ergebnissen. Daneben gilt zu berücksichtigen, dass im Falle einer außerplanmäßigen Wertminderung der subventionierten Investition eine korrespondierende ertragswirksame Auflösung des Investitionszuschusses bzw modifizierte Teilwertermittlung vorzunehmen ist.