Leistungskapazitäten angestellten Personals für Aufgaben der Erstellung des Jahresabschlusses rechtfertigen nicht die Bildung einer entsprechenden Rückstellung.
VwGH 13.04.2005, 01/13/0122
Leistungskapazitäten angestellten Personals für Aufgaben der Erstellung des Jahresabschlusses rechtfertigen nicht die Bildung einer entsprechenden Rückstellung.
VwGH 13.04.2005, 01/13/0122