Die Übernahme der Einkommensteuerschulden durch die übernehmende GmbH zugunsten des Einbringenden außerhalb einer steuergesetzlichen Deckung bewirkt eine verdeckte (Gewinn-)Ausschüttung.
VwGH 21.07.1998, 97/14/0101
1. Sachverhalt
Der Einzelunternehmer N hatte seinen Betrieb nach Art. III StruktVG in die ihm zur Gänze gehörende N-GmbH ohne Kapitalerhöhung eingebracht. Die GmbH bildete in Höhe des Sacheinlagewertes eine Rücklage. Da die GmbH vertraglich in alle Rechtsverhältnisse des Einzelunternehmers eintrat, übernahm sie die Einkommensteuernachforderung aus der Veranlagung des Einbringungsjahres und einer nachfolgenden Betriebsprüfung. Der beschwerdeführende Präsi-dent der FLD sah in dieser Übernahme im Gegensatz zur belangten Behörde eine verdeckte Gewinnausschüttung.