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Willensmängel bei Sacheinlage

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikaturThomas WengerRWZ 1999, 15 Heft 1 v. 20.1.1999

Die Anfechtung von Sacheinlageverträgen wegen Willensmängeln (Irrtum, List) ist - nach Eintragung im Firmenbuch - ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht, wenn arglistig darüber getäuscht wird, daß überhaupt eine Sacheinlage zugesagt wird.

OGH 13.07.1998, 7 Ob 354/97b

1. Sachverhalt

Anleger hatten einer (später insolventen) Bank hohe Beträge als Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs 7 BWG geleistet. Das Ergänzungskapital ist ein „Eigenmittelsurrogat“ (Anlagedauer mindestens acht Jahre, nachrangig etc.), welches nach BWG den Eigenmitteln der Bank zuzurechnen ist.

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