1 Vorbemerkung
In RWZ 10/97 wurde ausführlich der „normalisierte“ Unternehmensgewinn und seine Aussagekraft behandelt. Ziel der Bemühungen um ein normalisiertes Ergebnis ist das Erkennen und Beseitigen der durch außergewöhnliche Sachverhalte und bilanzpolitische Maßnahmen bewirkten Abweichungen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses vom tatsächlichen, betriebswirtschaftlich betrachtet dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Gewinn. Die dadurch errechnete Größe kann in weiterer Folge einerseits für den Vergleich mit anderen Unternehmen, andererseits zur Berechnung von gewinnabhängigen Kennzahlen herangezogen werden. Die Österreichische Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung (ÖVFA) hat dazu ein Ergebnisermittlungsschema vorgeschlagen, auf das im folgenden Bezug genommen werden soll. Um die Berechnung des normalisierten Ergebnisses zu vereinfachen bzw. weniger zeitintensiv zu gestalten, wurde dieses Ermittlungsschema von Kletzmayr in RWZ 10/97 vereinfacht und zusätzlich - die Verfügbarkeit entsprechender Informationen vorausgesetzt - um den Ersatz der buchmäßigen durch kalkulatorische Abschreibungen erweitert.