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Die Berücksichtigung von Imponderabilien in Kosten- und Gewinnvergleichsrechnungen

Unternehmensanalyse und KostenrechnungRWZ 1997, 392 Heft 12 v. 20.12.1997

1 Einleitung

Unter Imponderabilien versteht man allgemein nicht quantifizierbare aber entscheidungsrelevante Faktoren bei Investitionen. Imponderabilien fließen wegen ihrer mangelnden Quantifizierbarkeit nicht in Investitionsrechnungen ein. Imponderabilien können Kompatabilität, Flexibilität, Bedienungskomfort, Bedienungssicherheit, Umweltverträglichkeit, Unfallrisiko, Prestige etc. sein. Das Ziel von Investitionsrechnungen muss es sein, alle in Geldeinheiten quantifizierbaren Imponderabilien in monetäre Einheiten umzusetzen. Ein möglicher Weg besteht darin, „Imponderabilienkosten“ und „Imponderabiliengewinn“ im Rahmen einer Kosten- oder Gewinnvergleichsrechnung anzusetzen. Das Ansetzen von Imponderabilienkosten und Imponderabiliengewinn geht von der Überlegung aus, dass Investitionsentscheidungen sehr transparent getroffen werden sollen. So kann z. B. das Prestige des Investitionsobjektes das Käuferverhalten der Kunden beeinflussen und in der Investitionsrechnung berücksichtigt werden. Ein Unfallrisiko kann durch das Ansetzen von kalkulatorischen Kosten als Imponderabilienkosten berücksichtigt werden.

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