Bei der Bewertung von Forderungen im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses denken Sie wohl in erster Linie an die Wertberichtigung von zweifelhaften und die Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen. Dabei kommt es nicht selten vor, dass im Rahmen von Geschäftsbeziehungen bspw Kaufpreise gestundet werden. Mit dem vorliegenden Beitrag möchten wir Ihnen die wesentlichen Bestimmungen in Erinnerung rufen, die bei langfristigen Forderungen zu beachten sind.