Die Equity-Methode stellt im Konzernabschluss eine eigene Konsolidierungs- und Bewertungsmethode dar, wobei diese verpflichtend bei assoziierten Unternehmen und wahlweise bei Gemeinschaftsunternehmen zur Anwendung kommt. Einzelne Vermögensgegenstände und Schulden bzw Aufwendungen und Erträge werden mangels Beherrschung nicht in den Konzernabschluss miteinbezogen. Stattdessen wird die Vermögensentwicklung des assoziierten Unternehmens durch Erhöhung bzw Reduktion des Beteiligungsansatzes in der Konzernbilanz dargestellt. Zukünftig sieht der Gesetzgeber durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) bei der Equity-Methode nur mehr die Anwendung der Buchwertmethode vor, wodurch es zum Ausschluss der Kapitalanteilsmethode gem § 264 Abs 1 Z 2 UGB idF vor RÄG 2014 kommt.