Bei der Expansion ins Ausland wird nicht immer gleich ein Tochterunternehmen gegründet oder erworben. Oft wird die Auslandstätigkeit durch einen Betrieb ohne eigene Rechtsfähigkeit abgewickelt, wodurch in vielen Fällen eine ertragsteuerliche Betriebsstätte (bzw umsatzsteuerliche feste Einrichtung) begründet wird. Die ausländischen Geschäftsfälle sind im UGB-Jahresabschluss der inländischen GmbH bzw die erzielten Einkünfte in der Körperschaftsteuererklärung entsprechend abzubilden. Der folgende Artikel stellt die wesentlichen Schritte bei der Berücksichtigung ausländischer Salden im UGB-Jahresabschluss und der ertragsteuerlichen Behandlung ausländischer Einkünfte anhand eines Praxisfalls dar.