Wird bei der steuerlichen Gewinnermittlung nicht den unternehmensrechtlichen oder anderen Vorschriften wie zB den IFRS gefolgt, entstehen in der Folge Unterschiede zum steuerlichen Ergebnis. Der für die einzelnen Perioden rechtlich geschuldete Steueraufwand steht damit häufig in keiner erklärbaren Beziehung zum im Jahresabschluss ausgewiesenen Ergebnis. Um diesen Effekt abzuschwächen, können bzw müssen für Differenzen, welche sich (voraussichtlich) wieder ausgleichen (temporäre Differenzen), latente Steuern abgegrenzt werden. Durch diese Abgrenzung wird der ausgewiesene Steueraufwand (-ertrag) an das im Jahresabschluss ausgewiesene Ergebnis angenähert und der Steueraufwand (-ertrag) wird in jener Periode ausgewiesen, in der er wirtschaftlich verursacht wurde. Da bestehende steuerliche Verlustvorträge mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können und dann einen Steuervorteil realisieren, ist ein steuerlicher Verlust im Grunde auch als eine temporäre Differenz zu sehen, die sich im Jahr der Verwertung wieder ausgleicht.