Konzerne verteilen Funktionen und Risiken innerhalb des Konzerns auf unterschiedlichste Art und Weise. Die zu diesem Zweck abgeschlossenen Verträge zwischen verbundenen Unternehmen sind auf Fremdüblichkeit hin zu überprüfen, da im Gegensatz zu Verträgen zwischen Fremden, ein unterschiedlich gelagertes Interesse der Vertragsparteien grundsätzlich fehlt. Der angemessene Preis und die fremdübliche Gestaltung von Verträgen zwischen Konzerngesellschaften sind zu dokumentieren und zwar in einer Form, die einem sachkundigen Dritten innerhalb angemessener Zeit eine Überprüfung ermöglicht. Verrechnungspreise und deren Dokumentation sind vor allem im Zuge von Außenprüfungen durch die Finanzverwaltung ein wesentlicher Prüfungsschwerpunkt.