In der Praxis kommen Leasingverträge oder Teilamortisationsverträge in den unterschiedlichsten Ausprägungen vor. Mit Leasing werden Verträge bezeichnet, die von den üblichen Mietverträgen des ABGB (sog allgemeines "Operating Leasing") bis zu verdeckten Ratenkaufverträgen reichen. Abgrenzungsthematiken stellen sich in erster Linie bei Finanzierungsleasingverträgen. Die Finanzierungsleasingverträge sind entweder als Vollamortisationsverträge oder als Teilamortisationsverträge gestaltet.