Im Zusammenhang mit der praktischen Ausgestaltung von Großmutterzuschüssen und der damit verbundenen Weiterleitungspflicht der Tochtergesellschaft treten in der Praxis Abgrenzungsfragen im Hinblick auf eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht auf.
Im Zusammenhang mit der praktischen Ausgestaltung von Großmutterzuschüssen und der damit verbundenen Weiterleitungspflicht der Tochtergesellschaft treten in der Praxis Abgrenzungsfragen im Hinblick auf eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht auf.