Für die Ermittlung eines angemessenen (fremdüblichen) Verrechnungspreises stehen die OECD-Verrechnungspreismethoden zur Verfügung, welche auch in den österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien (VPR) Niederschlag gefunden haben. Konzernverrechnungen sind aus steuerlicher Sicht dann anzuerkennen, wenn sie unter jenen Bedingungen erfolgen, die in einer vergleichbaren Situation auch zwischen unabhängigen Dritten vereinbart worden wären (Dealing-at-Arm's-Length-Prinzip gem Art 7 und 9 OECD-Musterabkommen). Die VPR geben einen Überblick über die im Rahmen von konzerninternen Leistungsbeziehungen anzuwendenden Verrechnungspreismethoden und die diesbezüglich zu beachtenden Dokumentationspflichten.