Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat im September 2012 ein neues Fachgutachten für die Erstellung von Abschlüssen ausgearbeitet. Dadurch steht dem Berufsstand der Wirtschaftstreuhänder ein Standard zur Verfügung, der beitragen soll, die Qualität des Prozesses bei der Erstellung von Abschlüssen zu erhöhen. Das Fachgutachten sieht ua vor, dass dem Wirtschaftstreuhänder eine Auftragsbestätigung und eine Vollständigkeitserklärung für die Erstellung des Abschlusses vorgelegt werden, was in vielen Fällen bereits gängige Praxis ist. Neu mag hingegen sein, dass ein Erstellungsbericht verfasst wird, der auch die Grundlagen und Voraussetzungen für die Auftragsdurchführung samt Verantwortlichkeiten im Detail darstellt und so über die "Qualität" des Berichtes Auskunft gibt. Das Fachgutachten ist auf Aufträge zur Erstellung von Abschlüssen über Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. 1. 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Der nachfolgende Beitrag gibt einen kompakten Überblick über Inhalt und Zweck des KFS/RL 26.