Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die im Vermögen von Kapitalgesellschaften gehalten werden, sind einige steuerliche Besonderheiten zu beachten. Durch die Abweichungen zwischen Unternehmens- und Steuerrecht bei der Behandlung von Beteiligungen ist bei vielen Sachverhalten eine Mehr-Weniger-Rechnung notwendig. Der vorliegende Beitrag geht auf nachfolgende Fragestellungen, die sich im Verlauf des Haltens der Beteiligung ergeben, ein: