Häufig legen Unternehmer irrtümlich Rechnungen mit zu hoher Umsatzsteuer obwohl das Gesetz keine Umsatzsteuerpflicht oder einen niedrigeren Umsatzsteuersatz vorsieht. In diesem Fall entsteht eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung für den Rechnungsaussteller. Daneben gibt es auch noch Fälle, in denen entweder ein Nichtunternehmer eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis legt oder eine (Schein-)Rechnung gelegt wird, obwohl keine Leistung zugrunde liegt. Der vorliegende Beitrag zeigt, welche Konsequenzen eine solche Rechnungslegung hat und welche Sanierungsmöglichkeiten diesbezüglich bestehen.