Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb veräußert, sind eine Reihe steuerlicher Besonderheiten zu beachten. § 24 EStG stellt dabei die zentrale Vorschrift dar. Wie bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns vorzugehen und was dabei zu beachten ist, soll in diesem Artikel dargestellt werden.
Voraussetzungen für die Anwendung des § 24 EStG
Gemäß § 24 Abs 1 EStG sind Veräußerungsgewinne Gewinne, die erzielt werden bei