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Bezirksgericht für Handelssachen Wien, 5 C 372/11h

Gerichtliche InterventionenWettbewerbsrechtRuW 2012, 22 - 23 Heft 179 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung befasst sich mit der irreführenden Preisreduktionen unter Verschleierung des Firmennamens und ohne Betriebsstättenanmeldung in Hinblick auf das Anbieten von Lederwaren.

Rechtsgrundlagen: § 63 GewO

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