Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Ausübung des Gewerbes eines Immobilienmaklers, ohne über die entsprechende Gewebeberechtigung zu verfügen.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 2 UWG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Ausübung des Gewerbes eines Immobilienmaklers, ohne über die entsprechende Gewebeberechtigung zu verfügen.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 2 UWG
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