Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung beschreibt die Bewerbung einer "sensationellen Geschenkaktion" eines Möbelhändlers, der allerdings in der Werbeankündigung nicht mit hinreichender Deutlichkeit auf Ausnahmen und erhebliche Einschränkungen hingewiesen hat.
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG; § 18 UWG

