Zusammenfassung: Das BVA widmet sich vorliegend der Frage, wie vorzugehen ist, wenn aus einem Teilnahmeantrag nicht eindeutig ersichtlich ist, wer Mitglied einer Bietergemeinschaft sein soll.
Rechtsgrundlagen: § 129 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA widmet sich vorliegend der Frage, wie vorzugehen ist, wenn aus einem Teilnahmeantrag nicht eindeutig ersichtlich ist, wer Mitglied einer Bietergemeinschaft sein soll.
Rechtsgrundlagen: § 129 BVergG
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