Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich die erkennende Instanz der Frage zu, ob die Erfolgsaussichten über einen Hauptantrag im Provisorialverfahren zu berücksichtigen sind.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 1 BVergG
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Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich die erkennende Instanz der Frage zu, ob die Erfolgsaussichten über einen Hauptantrag im Provisorialverfahren zu berücksichtigen sind.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 1 BVergG
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