Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung stellt das BVA fest, ob Preise im Nachprüfungsverfahren einer Erklärung zuzuführen sind. Ist dafür verfahrenstechnisch überhaupt Raum?
Rechtsgrundlagen: § 125 Abs 5 BVergG
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Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung stellt das BVA fest, ob Preise im Nachprüfungsverfahren einer Erklärung zuzuführen sind. Ist dafür verfahrenstechnisch überhaupt Raum?
Rechtsgrundlagen: § 125 Abs 5 BVergG
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