Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob durch das vermeintlich rechtswidrige Ausscheidung eines Bieters eine Schädigung von dessen Interessen ersichtlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 328 Abs 1 BVergG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob durch das vermeintlich rechtswidrige Ausscheidung eines Bieters eine Schädigung von dessen Interessen ersichtlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 328 Abs 1 BVergG
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