§ 68 Abs 1 Z 5 BVergG; § 30 Abs 2 VwGG
Vorliegend klärt der VwGH die Frage, ob eine Bestrafung nach dem Pensionskassengesetz für Verfehlungen die Zuverlässigkeit eines Bieters im Anwendungsbereich des BVergG 2006 in Abrede stellt.
§ 68 Abs 1 Z 5 BVergG; § 30 Abs 2 VwGG
Vorliegend klärt der VwGH die Frage, ob eine Bestrafung nach dem Pensionskassengesetz für Verfehlungen die Zuverlässigkeit eines Bieters im Anwendungsbereich des BVergG 2006 in Abrede stellt.
