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Anzahl der zu vergebührenden Nachprüfungsanträge

VergaberechtJudikaturMag. Hubert Reisner, BVA (Bearbeitung)RPA (Index) 2012/40RPA (Index) 2012, 237 Heft 4 v. 1.8.2012

§ 17 Abs 2 TVNP; § 318 BVergG

Der erkennende Senat stellt mit seiner Entscheidung deutlich klar, dass sich die Anzahl der zu vergebührenden Nachprüfungsanträge nach der Zahl der angefochtenen Entscheidungen richtet.

VwGH 2005/04/0033

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