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Mitteilung der Entscheidung über den Abschluss der Rahmenvereinbarung an einen noch nicht bestandskräftig ausgeschiedenen Bieter

VergaberechtJudikaturMag. Hubert Reisner, BVA (Bearbeitung)RPA (Index) 2012/69RPA (Index) 2012, 241 - 242 Heft 4 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob auch einem bereits ausgeschiedenen Bieter als Antragsteller einer einstweiligen Verfügung der Name des Unternehmers, mit dem eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird, mitzuteilen ist.

Rechtsgrundlagen: § 151 Abs 3 BVergG

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