Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht das BVA vorliegend unter anderem der Frage nach, ob Gegenstand des Nachprüfungsantrags auch die objektive Eignung des Antragstellers sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 320 BVergG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht das BVA vorliegend unter anderem der Frage nach, ob Gegenstand des Nachprüfungsantrags auch die objektive Eignung des Antragstellers sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 320 BVergG
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