Art 1 Abs 2 lit a RL 12004/18/EG
Der Gerichtshof stellt mit einer Entscheidung klar, unter welchen gegebenen Voraussetzungen ein Freistellung von der Anwendung internationalen Vergaberechts erfolgten kann.
Art 1 Abs 2 lit a RL 12004/18/EG
Der Gerichtshof stellt mit einer Entscheidung klar, unter welchen gegebenen Voraussetzungen ein Freistellung von der Anwendung internationalen Vergaberechts erfolgten kann.
